Wonach suchen Sie?
Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Jahr 2023 setzt der deutsche Gesetzgeber neue Maßstäbe für die unternehmerische Verantwortung innerhalb der Lieferketten deutscher Unternehmen. Kernstück des LkSG sind die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen zu einem aktiven Risikomanagement und einer Minimierung von Menschenrechts- und Umweltrisiken verpflichten.
Regelmäßige Risikoanalysen helfen uns, potenzielle und aktuelle negative Auswirkungen zu verstehen und im Rahmen unserer LkSG-Maßnahmenplanung zu reduzieren. Dieser Prozess trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen bei, sondern stärkt auch unser Engagement für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Zukunft.
Im Rahmen der Umsetzung unserer Sorgfaltsplichten veröffentlichen wir eine Grundsatzerklärung, in der wir uns zu Menschenrechten und zum Umweltschutz bekennen. Wir beschreiben in unserer Grundsatzerklärung, wie wir unsere Verpflichtungen in Bezug auf unseren eigenen Geschäftsbereich und unsere Lieferkette umsetzen. Wir verpflichten uns, aktiv dafür zu sorgen, dass unsere Geschäftspraktiken fair und umweltfreundlich sind.
Im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung in unserer Lieferkette bieten wir Hinweisgebern (Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende und andere Stakeholder) ein Verfahren zur Meldung möglicher menschenrechtlicher und umweltbezogener Verstöße an. Dieses Verfahren ist einfach zugänglich und garantiert Anonymität und Schutz für Hinweisgeber. Hinweise können über den nachstehenden Button gegeben werden.
Darüber hinaus haben Sie folgende Möglichkeiten, uns Hinweise zu potenziellen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstößen zu geben.
Per Post:
EUROIMMUN Medizinische Labordiagnostika AG
Persönlich
LkSG-Beschwerdemanagement
Seekamp 31
23560 Lübeck
Deutschland
Per E-Mail:
lksg(at)euroimmun.de
Informationen zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens finden Sie in unserer Verfahrensordnung.